Registrierung als "Kleinunternehmer" (1% Steuer) in Georgien
Wir bieten Dienstleistungen im Bereich „Registrierung von Kleinunternehmen“
Was ist ein Kleinunternehmen?
„Kleinunternehmen“ ist eine besondere Steuerregelung, die für bestimmte individuelle Steuerzahler (Unternehmer/Freiberufler) gilt, wenn sie die gesetzlich festgelegten Kriterien erfüllen, sich als Steuerzahler in Georgien registrieren lassen und bei der georgischen Steuerverwaltung den Status (Bescheinigung) eines „Kleinunternehmens“ beantragen und erhalten.
Ein „Kleinunternehmen“ ist keine Rechtsform des Steuerzahlers als solche. Die „Eintragung als Kleinunternehmen“ ist ein häufig verwendeter Begriff, der jedoch rechtlich nicht korrekt ist. Sie melden sich als Einzelunternehmer oder nur als steuerpflichtige Einzelperson an (je nach Ihrer Geschäftstätigkeit) und erhalten später eine Bescheinigung/einen Status als „Kleinunternehmen“, wenn Sie alle vorgegebenen Voraussetzungen erfüllen.
Der Status eines Kleinunternehmens und die 1%ige Besteuerung in Georgien sind jedoch nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick aussieht. Zunächst müssen Sie sicherstellen, dass Sie wirklich alle Kriterien für den Status eines „Kleinunternehmens“ erfüllen und dass kein Risiko besteht, dass dieser Status später rückwirkend widerrufen wird.
Wir bieten ein komplettes Paket von Dienstleistungen für „kleine Unternehmen“ an:
- Erste Steueranalysen;
- Gewerbeanmeldung;
- Eröffnung eines Bankkontos;
- Angabe einer rechtsgültigen Adresse;
- Anmeldung beim Finanzamt;
- Erlangung des Status eines Kleinunternehmens“;
- Buchhaltungs-/Reportingdienste für kleine Unternehmen.
Welche Steuervorteile gelten für „Kleinunternehmen“?
Natürliche Personen mit dem Status eines Kleinunternehmens unterliegen der persönlichen Einkommenssteuer von 1 % anstelle des normalen Satzes von 20 %. Der Status eines „Kleinunternehmens“ bedeutet keine Befreiung von der Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird für „Kleinunternehmen“ wie für andere Steuerzahler fällig, wenn der Umsatz in 12 Monaten die Schwelle von 100.000 Gel überschreitet; wenn eine Einzelperson jedoch Dienstleistungen für ausländische Kunden erbringt, wird die Mehrwertsteuer höchstwahrscheinlich nicht fällig (individuelle Analyse).
Wie meldet man ein Kleinunternehmen in Georgien an?
Zunächst müssen Sie die folgenden Voraussetzungen für Kleinunternehmen erfüllen:
- Ihr Jahreseinkommen (zu versteuern mit dem Steuersatz von 1 %) übersteigt nicht die Schwelle von 500 000 georgischen Lari in zwei aufeinanderfolgenden Jahren;
- Ihre geschäftlichen Aktivitäten gehören zu den „erlaubten Aktivitäten für Kleinunternehmen“;
- Ihr vertragliches Verhältnis zu Ihrem(n) Kunden ist seinem Wesen nach kein Arbeitsverhältnis (unabhängig von der Bezeichnung der Vereinbarung);
- Die georgische Steuerverwaltung hat keine Rechtsgrundlage, um Ihre Transaktion für Steuerzwecke neu zu qualifizieren, was zur Aufhebung der 1%-Steuerregelung führen könnte.
Der Steuersatz von 1 % gilt in Georgien nicht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, und die Bezeichnung Ihres Vertrags mit Ihrem(n) Kunden ist nicht entscheidend. Die georgische Steuerverwaltung verwendet einen speziell entwickelten Fragebogen, um festzustellen, ob es sich bei Ihrem Vertrag um ein Arbeitsverhältnis oder eine Dienstleistung handelt.
Sie können HIER unseren Artikel über das Risiko lesen, dass die georgische Steuerverwaltung Ihren Vertrag von „Dienstleistungsvertrag“ in „Arbeitsverhältnis“ umqualifizieren kann.
Weitere Einzelheiten über Besteuerung, Risiken und Steuervorteile für Kleinunternehmen in Georgien können Sie in unserem Artikel lesen, den Sie HIER und HIER finden.