Steuervorteile für IT-Unternehmen in Georgien
Welche Art von Vergünstigungen gibt es für IT-Unternehmen in Georgien? Gesetz/keine Steuern
Steuervorteile für IT-Unternehmen in einem Land wie Georgien
Die georgische Steuergesetzgebung ist für IT-Unternehmen sehr günstig. Es gibt 2 besondere Steuerregelungen für IT-Unternehmen: „Virtual Zone Person“ (VZP) und „Internationales Unternehmen“.
Steuervorteile für VZPs in Georgien
- 0 % Körperschaftssteuer auf Gewinne aus der Erbringung bestimmter IT-Dienstleistungen für ausländische Kunden;
- 0% Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen für ausländische Kunden
Steuervergünstigungen für „Internationale Unternehmen“ in Georgien (gelten für IT- und Schifffahrtsunternehmen)
- 5% Körperschaftssteuer;
- 0% Quellensteuer auf Dividenden;
- 5% Lohnsteuer;
- 0% Grundsteuer
Wir bieten IT-Unternehmen in Georgien ein komplettes Paket an Dienstleistungen:
Registrierung einer „Virtual Zone Person (VZP)“ in Georgien
Die Steuerbefreiung für IT-Unternehmen in der Virtuellen Zone in Georgien ist ein wunderbarer Vorteil, der jedoch nur für bestimmte Arten von IT-Aktivitäten und unter bestimmten Voraussetzungen gilt.
Daher müssen Sie zunächst analysieren, ob Ihr Unternehmen wirklich unter „Virtual Zone Person“ fällt, und erst dann mit der Beantragung fortfahren. Wir werden Sie in allen Phasen des Prozesses unterstützen.
Wir bieten:
Steuerberatung für VZPs (Analyse, ob ein IT-Unternehmen den VZP-Status und die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen kann);
Gründung einer Virtual Zone Person (Gewerbeanmeldung und Erlangung des Status einer VZP);
Buchhaltungsdienstleistungen.
Geschäftssubstanz wird für virtuelle Zonen in Georgien benötigt. Unseren Artikel zu diesem Thema finden Sie hier.
Eintragung einer „Internationalen Gesellschaft“ in Georgien
Der Status „Internationales Unternehmen“ wurde neu in das georgische Steuergesetz aufgenommen und gilt für IT- und Schifffahrtsunternehmen. Wir bieten Unterstützung bei der Erlangung des Status eines „internationalen Unternehmens“ für Ihr Unternehmen.
Bevor wir dieses Verfahren einleiten, führen wir eine gründliche Analyse durch, um festzustellen, ob Ihr Unternehmen den Status eines „internationalen Unternehmens“ bzw. die Steuervorteile in Anspruch nehmen kann, ohne ein wesentliches Steuerrisiko zu tragen.
„Virtuelle Zone“ oder „Internationales Unternehmen“?
Der Vergleich zwischen „Virtual Zone Person“ und „International Company“ wird in unserem Artikel beschrieben, den Sie hier finden können.