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ToggleEinkünfte aus ausländischen Quellen sind für natürliche Personen in Georgien steuerfrei. Was bedeutet eigentlich „Einkommen aus ausländischer Quelle“?
Territoriale Besteuerung in Georgien
In Georgien gilt für natürliche Personen (Einzelpersonen) das so genannte „Territorialprinzip“. Mit anderen Worten: Natürliche Personen in Georgien sind von der Einkommensteuer auf Einkünfte aus nicht-georgischen (ausländischen) Quellen befreit.
Steuerbefreiung für Einkünfte aus ausländischen Quellen in Georgien – die Rechtsgrundlage
Artikel 82. 1 (u) der georgischen Abgabenordnung
„(1) Die folgenden Einkunftsarten natürlicher Personen sind von der Einkommensteuer befreit:
„Einkünfte (einschließlich Gewinne), die eine gebietsansässige natürliche Person bezieht und die nicht zu den Einkünften aus georgischen Quellen gehören„.
In dem oben zitierten Absatz ist von „gebietsansässigen natürlichen Personen“ die Rede, da gebietsansässige natürliche Personen weltweites Einkommen versteuern müssen und auf der Grundlage des gesonderten Artikels 81 von der Einkommensteuer auf Einkünfte aus ausländischen Quellen befreit sind, während gebietsfremde natürliche Personen nur Einkünfte aus georgischen Quellen versteuern müssen. Somit sind die endgültigen steuerlichen Auswirkungen auf Einkünfte aus ausländischen Quellen von gebietsansässigen und gebietsfremden natürlichen Personen die Gleichen oder bis zu 0% Steuern.
Der Begriff Steuerinländer in Georgien wird in einem anderen Artikel erklärt, den Sie HIER lesen können.
(H2) Die tatsächliche Bedeutung von „Einkünften aus ausländischen Quellen“ in Georgien
Unter vielen Ausländern, die in Georgien leben oder planen, dorthin zu ziehen, herrscht das große Missverständnis, dass „jegliches Einkommen, das aus dem Ausland bezogen wird, eine ausländische Einkommensquelle darstellt und daher in Georgien vollständig von der Einkommensteuer befreit ist“.
Dies ist eine enorme Fehlinterpretation des Gesetzes, die dazu führen könnte, dass viele Einzelpersonen Probleme mit den georgischen Steuerbehörden bekommen (zusätzliche Steuerbescheide und Sanktionen, die auch zu einem Strafverfahren führen können, wenn die zusätzliche (nicht gezahlte) Steuerschuld 100k GEL und mehr beträgt).
Im Folgenden werde ich kurz erläutern, welche Einkünfte aus dem Ausland KEINE ausländischen Einkünfte sind und somit NICHT von der Einkommensteuer in Georgien befreit sind.
Definition des Begriffs „ausländische Einkünfte“ nach dem georgischen Steuergesetzbuch
Artikel 104 des georgischen Steuergesetzes ist für die Bestimmung der Einkommensquelle für die Zwecke der Besteuerung in Georgien bestimmt. Wir sollten uns NUR auf Artikel 104 der AGB verlassen, wenn wir analysieren, ob das Einkommen aus georgischer Quelle stammt oder nicht.
Der Artikel Nr. 104 ist sehr lang und kompliziert, seine vollständige Erörterung würde mehr als 20 Seiten erfordern, daher werde ich kurz die wichtigsten und am häufigsten zutreffenden Absätze dieses Artikels analysieren, die hoffentlich zeigen werden, dass der Begriff „Einkünfte aus ausländischen Quellen“ nicht wörtlich zu verstehen ist, d. h. als jedes aus dem Ausland bezogene Einkommen.
Hinweis: Artikel 104 enthält keine direkte Definition des Begriffs „Einkommen aus ausländischer Quelle“, sondern erklärt, was ein „Einkommen aus georgischer Quelle“ ist, und was kein „Einkommen aus georgischer Quelle“ ist, ist automatisch ein „Einkommen aus ausländischer Quelle“. Wenn also ein Einkommen nicht unter einen der beiden Absätze des genannten Artikels fällt, bedeutet dies, dass das Einkommen aus einer ausländischen Quelle stammt.
Artikel 104 der georgischen Abgabenordnung:
(1) „Für die Zwecke dieses Abschnitts gelten als Einkünfte aus georgischer Quelle:
c) Einkünfte aus der Erbringung von Dienstleistungen in Georgien. Zu diesem Zweck gelten, sofern in diesem Artikel nichts anderes bestimmt ist, Dienstleistungen als in Georgien erbracht, wenn:
c.g) ein Dienstleistungserbringer und ein Dienstleistungsempfänger sich in verschiedenen Staaten befinden und der Dienstleistungserbringer in Georgien ansässig ist, es sei denn, der Dienstleistungserbringer erbringt seine Dienstleistungen über seine ständige Niederlassung in einem anderen Land, die bestätigt, dass der Dienstleistungserbringer seine Dienstleistungen in einem anderen Land (außer in Georgien) erbracht hat.“
Ich verstehe die Definition des Begriffs „Dienstleistungsgebühr“ (siehe oben) wie folgt:
Wenn eine grenzüberschreitende Dienstleistung erbracht wird und der Dienstleistungserbringer und der Dienstleistungsempfänger in verschiedenen Staaten ansässig sind, werden die Einkünfte aus dieser Transaktion als georgische Einkünfte eingestuft, wenn der Dienstleistungserbringer in Georgien ansässig ist, während die Einkünfte als ausländische Einkünfte eingestuft werden, wenn der Dienstleistungserbringer nicht ansässig ist (mit einigen Ausnahmen).
Mit anderen Worten: Nach dem obigen Absatz sind Dienstleistungsgebühren georgische Einkünfte, wenn sie aus dem Ausland stammen, und ausländische Einkünfte, wenn sie aus Georgien stammen.
Erbringt beispielsweise eine in Georgien ansässige Person Übersetzungsdienstleistungen für ein französisches Unternehmen, und das französische Unternehmen vergütet diese Dienstleistung und überweist Geld nach Georgien, wird dieses Einkommen als Einkommen aus georgischer Quelle betrachtet, ungeachtet der Tatsache, dass das Einkommen tatsächlich aus dem Ausland bezogen wurde, da der Dienstleister in Georgien ansässig ist.
Infolgedessen sind diese Einkünfte in Georgien steuerpflichtig, da sie nicht als „ausländische Einkünfte“ gelten.
Sie sehen also, dass die Definition von „Einkommen aus ausländischer Quelle“ manchmal anders verstanden wird als die wörtliche Bedeutung: Wenn Geld aus dem Ausland empfangen wird, ist es ein georgisches Einkommen, und wenn Geld aus Georgien ins Ausland gezahlt wird, ist es ein ausländisches Einkommen.
Die oben genannte Regel hat mehrere Ausnahmen (z. B. Betriebsstätte in Georgien, Kosten, die einem Gebietsfremden auf georgischem Gebiet für die Erbringung von Dienstleistungen an einen Gebietsansässigen entstehen, usw.), wodurch sich die Zahl der Fälle, in denen Einkünfte als georgische Quelle gelten, noch erhöht. ), wodurch sich die Zahl der Fälle, in denen das Einkommen als georgische Quelle betrachtet wird, noch erhöht.
Die Ausnahmeregelungen werden in diesem Artikel nicht analysiert. Wenn Sie eine detailliertere Analyse des Artikels 104 benötigen, kontaktieren Sie mich bitte hier.
Welche Arten von Einkünften aus dem Ausland sind in der Regel Einkünfte aus ausländischen Quellen?
Der Unterabsatz „c.g“ des Artikels 104, den ich oben kurz erläutert habe, bezieht sich auf Dienstleistungsbestimmungen und ist häufig Gegenstand unterschiedlicher Auslegungen (komplizierte Klausel), jedoch gibt es Arten von Einkünften, die mit größerer Sicherheit als Einkünfte aus ausländischen Quellen gelten, wenn sie aus dem Ausland bezogen werden.
Es folgt eine nicht erschöpfende Liste dieser Einkommensarten:
- Dividende,
- Zinsen,
- Renten,
- Lizenzgebühren,
- Veräußerungsgewinn aus der Weiterveräußerung von Anteilen an einer ausländischen Gesellschaft (mit Ausnahme)
- Kapitalgewinn beim Verkauf von Kryptowährungen.
Wenn also eine natürliche Person, die in Georgien ansässig ist, Anteile an einem ausländischen Unternehmen besitzt und Dividenden aus diesen Anteilen erhält, ist dieses Einkommen in den meisten Fällen in Georgien nicht steuerpflichtig. Das Gleiche gilt für Zinsen, Renten, Lizenzgebühren und Kapitalerträge, die aus dem Ausland nach Georgien fließen.
Einfacher ausgedrückt: Passive Einkünfte, die aus dem Ausland bezogen werden, gelten in der Regel als ausländische Einkünfte, während diese Regel für aktive Einkünfte nicht gilt.
Aus diesem Grund ist Georgien ein sehr attraktiver Ort für Aktienhändler, da weder Dividenden, noch Zinsen oder Kapitalgewinne aus dieser Tätigkeit in Georgien in den meisten Fällen nicht besteuert werden. Allerdings lassen diese Regeln, wie auch der gesamte Artikel 104, Raum für verschiedene Interpretationen, die ich im Folgenden erläutern werde.
Aus dem Ausland erhaltene Dividenden können NICHT als „Dividende“, sondern vielmehr als aktives Einkommen angesehen werden.
An dieser Stelle ist es wichtig zu erwähnen, dass ich, wenn ich oben von Dividendeneinkünften spreche, ein echtes passives Einkommen meine, das eine Person allein durch das Halten von Aktien erhält. Andererseits, wenn eine Person eine sogenannte „Ein-Mann-Firma“ im Ausland besitzt, in der sie den größten Teil des Wertes der Firma schafft (z.B. erbringt sie persönlich Dienstleistungen, die dann von der ausländischen Firma verkauft werden) und sie nur eine Dividende von dieser Firma erhält, kann es sein, dass dieses Einkommen von den georgischen Steuerbehörden nicht als Dividende angesehen wird und als „Gehalt“ oder „Dienstleistungsgebühr“ oder „anderes Einkommen“ eingestuft wird und somit in Georgien steuerpflichtig ist.
Daher muss jeder Fall individuell analysiert werden, bevor Sie Ihr Einkommen als georgische oder ausländische Quelle einstufen können.
Darüber hinaus enthält der Artikel 104 einen sehr „heiklen“ Absatz mit folgendem Wortlaut:
„q) (Einkünfte aus georgischer Quelle sind) andere Einkünfte aus der Ausübung von Tätigkeiten in Georgien“.
Meiner Meinung nach ist dieser Absatz nur dann anwendbar, wenn eine bestimmte Art von Einkommen nicht unter einen anderen Absatz des Artikels 104 fällt, da der Absatz „q“ von „sonstigem Einkommen“ spricht. Nichtsdestotrotz kann der erwähnte Absatz in bestimmten Fällen von den Steuerbehörden als Rechtsgrundlage für die Behauptung herangezogen werden, dass ein bestimmtes Einkommen einer Person aus georgischer Quelle stammt.
Insbesondere dann, wenn ein bestimmtes Einkommen, das eine Person aus dem Ausland bezieht, mit ihrer aktiven Arbeit verbunden ist, die sie ausübt, während sie im Hoheitsgebiet Georgiens lebt.
Der genannte Absatz kann zum Beispiel anwendbar sein, wenn eine Person einen Hauptwert in ihrem ausländischen Unternehmen schafft und tatsächlich einige Geschäftstätigkeiten im Namen dieses Unternehmens ausführt, während sie in Georgien lebt und nur Dividenden erhält, oder wenn eine Person einige tägliche Handelsgeschäfte tätigt.
Dies ist jedoch nicht ganz klar, denn einerseits kann die Formulierung „übt eine Tätigkeit in Georgien aus“ von den Steuerbehörden bei der Auslegung des Gesetzes zu ihren Gunsten „verwendet“ werden, andererseits können solche Einkünfte, wenn es sich um qualifizierte Dividenden, Lizenzgebühren, Zinsen, Kapitalerträge usw. handelt, nicht als „andere Einkünfte“ eingestuft werden (wichtige Voraussetzung für die Anwendung des Absatzes „q“), da die Einkünfte bereits in den oben genannten Absätzen des Artikels 104 kategorisiert wurden.
Der Begriff: „Ausübung von Tätigkeiten in Georgien“
Auch wenn eine Person nur eine Aktie hält und Dividenden, Kapitalerträge oder Zinsen erhält, gilt das bloße Halten meiner Meinung nach nicht als „Ausübung von Tätigkeiten in Georgien“.
Dies ist meine Meinung, aber es ist nicht bekannt, wie die offizielle Position der georgischen Steuerbehörden zu diesem Thema aussieht. Bis heute gibt es keinen offiziellen Leitfaden, der die Anwendung des genannten Absatzes „q“ klärt. Außerdem ist jeder Fall individuell, selbst ein kleines Detail kann die steuerlichen Auswirkungen verändern. Deshalb bedarf es in jedem Geschäftsfall einer individuellen, gründlichen Analyse, um die Einkünfte korrekt zu qualifizieren und ihre Quelle zu bestimmen. Für die individuellen Analysen buchen Sie einfach unsere Beratung: https://tpsolution.ge/de/kontakt/
Besteuerung von Einkünften aus georgischen Quellen
Wenn Sie nach der Lektüre dieses Artikels feststellen, dass Ihr persönliches Einkommen tatsächlich aus einer georgischen Quelle stammt und nicht unter die Kategorie der Steuerbefreiung fällt, gibt es immer noch Möglichkeiten, die steuerlichen Anreize in Georgien zu nutzen. Zum Beispiel:
- Erlangung des Status eines „Kleinunternehmens“ und Zahlung von nur 1 % der Einnahmen (gilt für bestimmte Tätigkeiten, nicht alle, unter 500 000 Gel Jahresumsatz);
Weitere Informationen über Kleinunternehmen in Georgien finden Sie HIER und HIER.
- Für IT-Fachleute: Erlangung des Status einer „Virtual Zone Person“ oder eines „Internationalen Unternehmens“.
Weitere Informationen über Steueranreize für IT-Unternehmen in Georgien finden Sie HIER und HIER.
- Registrieren Sie eine LLC in Georgien (vor allem, wenn Sie vorhaben, Ihren Gewinn in Georgien zu reinvestieren), usw.
Persönlicher Einkommensteuersatz in Georgien
Der normale Einkommensteuersatz beträgt in Georgien 20 %, es sei denn, Sie fallen unter bestimmte Anreize/Befreiungen, die 5 %, 1 % oder 0 % betragen können.
Schlussfolgerung – Einkünfte aus georgischen und ausländischen Quellen
Nach georgischem Steuerrecht wird die Quellensteuer auf Zahlungen an Gebietsfremde nur dann erhoben, wenn das gezahlte Einkommen als aus georgischer Quelle stammend eingestuft wird. Außerdem sind natürliche Personen in Georgien von der Einkommensteuer auf Einkünfte aus ausländischen Quellen befreit.
Einkünfte aus nicht-georgischen Quellen sind in Georgien von der Einkommenssteuer befreit. Der Begriff „Einkünfte aus ausländischen Quellen“ ist jedoch nicht wörtlich zu verstehen, sondern es muss der Artikel 104 zur Bestimmung der Quelle eines bestimmten Einkommens herangezogen werden.
Was die aktiven Einkünfte betrifft, so steht die in Artikel 104 vorgesehene Regelung im Gegensatz zum wörtlichen Verständnis des Begriffs (alle Einkünfte, die aus dem Ausland stammen), der Grund dafür wurde oben erläutert.
Im Allgemeinen ist Artikel 104 häufig Gegenstand von Auslegungen und seine Anwendung erfordert individuelle Analysen, aber was wir eindeutig wissen können, ist, dass das Dienstleistungshonorar, das ein in Georgien ansässiger Bürger aus dem Ausland erhält, während er in Georgien lebt und arbeitet, eine georgische Quelle ist und in Georgien der Einkommensteuer unterliegt. Das gleiche Prinzip gilt nicht für passive Einkünfte. In vielen Fällen werden passive Einkünfte(z. B. Dividenden, Zinsen, Kapitalerträge), die aus dem Ausland bezogen werden, als ausländische Quelle betrachtet, aber auch diese Regel ist nicht einfach und erfordert individuelle Analysen.
Über den Autor: Gela Barshovi ist ein internationaler und deutscher Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter einer Buchhaltungs-/Beratungsfirma TPsolution. Für die Beratung können Sie ihn direkt unter Gela.barshovi@tpsolution.ge erreichen.