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Niedrige Steuer (1%) für Einzelunternehmer von Georgien

Niedrige Steuer (1%) für Einzelunternehmer von Georgien

Niedrige Steuer (1%) für Einzelunternehmer von Georgien

Hinweis: Die englische Version dieses Artikels wurde ursprünglich von Gela Barshovi auf „Forbes Georgia“ veröffentlicht.   Die Originalversion des untenstehenden Artikels wurde von Gela Barshovi auf Englisch verfasst. Dies ist die übersetzte Version (um den Originalartikel zu sehen, können Sie die englische Version der Website besuchen).

1% Steuern für Kleinunternehmer in Georgien. Was muss man wissen und beachten?

Nach Artikel 90 des georgischen Steuergesetzes kann eine Person mit einem Einkommen von bis zu 500 000 GEL (ca. $150 000) jährlich ein Zertifikat für ein „Kleinunternehmen“ erhalten, das bedeutet 1% Einkommenssteuer in Georgien.

Das ist sehr vorteilhaft für viele Freiberufler und Einzelunternehmer weltweit. Man kann nicht viele Staaten finden, die solche Steueranreize bieten; allerdings ist es nicht so einfach, wie es klingt.

Folgendes sollte man beachten, bevor man in den Genuss der 1%-Besteuerung in Georgien kommt:

Positive Seite: Die Kleinunternehmenssteuer (1%) ist verfügbar, ohne in Georgien steuerlich ansässig zu sein:

Die 1%-Besteuerung ist verfügbar, ohne dass du einen steuerlichen Wohnsitz in Georgien haben musst.

Ja, du musst nicht in Georgia steuerlich ansässig sein, um vom „Small business“-Status zu profitieren. Wenn das georgische Finanzamt diese Bescheinigung ausstellt, fragen die Behörden nicht, ob du in Georgien steuerlich ansässig bist, sondern nach den Geschäftsaktivitäten, die du ausübst.

Auf der anderen Seite könnte die 1%-Besteuerung nicht ganz vorteilhaft für dich sein, wenn du in einem anderen Land ansässig bist, da höchstwahrscheinlich das Einkommen und Dienstleistungen, die von Georgien aus in Rechnung gestellt werden, auch nach dem Recht deines Wohnsitzes besteuert werden (weltweite Besteuerung).

Ein solches Problem (weltweite Besteuerung in anderen Jurisdiktionen) kann auch auftreten, wenn du doppelt steuerlich ansässig bist: in Georgien und einem anderen Land (auch wenn es Steuerabkommen gibt, bieten sie nicht immer vollen Schutz). Es ist eine lange Geschichte mit vielen Details, aber kurz gesagt, der effektivste Weg, den Steuervorteil gründlich zu genießen, ist der Umzug nach Georgien. 

Die 1%-Besteuerung ist verfügbar, ohne dass du einen steuerlichen Wohnsitz in Georgien haben musst

Negative Seite: Der Status „Small Business“ in Georgien gilt nicht für alle Geschäftsaktivitäten:

Der Kleinunternehmer-Status gilt nicht für alle geschäftlichen Aktivitäten. Zum Beispiel sind Beratungsdienstleistungen und Arbeitsverträge (und einige andere Geschäftsaktivitäten) nicht unter die 1%-Besteuerung in Georgien fallen. Eine Liste von Aktivitäten die für den Kleinunternehmerstatus qualifiziert sind, ist im Dekret #415 der georgischen

Regierung zu finden.

Das oben genannte Gesetz über die Besteuerung von Kleinunternehmen (Dekret Nr. 415) enthält eine Liste von:

  1. Wirtschaftlichen Aktivitäten, die für „Small Business“-Unternehmer erlaubt sind und mit 1% besteuert werden (oder 3% über 500.000 GEL, falls zutreffend);
  2. Wirtschaftlichen Aktivitäten, die für „Small Business“-Unternehmer erlaubt sind und mit dem regulären Satz von 20% besteuert werden;
  3. Wirtschaftliche Aktivitäten, die für Kleinunternehmer nicht erlaubt sind, was bedeutet, dass im Falle der Durchführung solcher Aktivitäten, wird der Status des „Small Business“ nicht gewährt oder entzogen wird.

Du solltest also herausfinden, ob das Risiko besteht, dass die georgische Steuerbehörde deine Dienstleistung umqualifiziert, denn für die Qualifizierung im Rahmen der 1%-Besteuerung ist es nicht entscheidend, welche Bezeichnung du deinem Vertrag gibst, sondern die Vertragsbedingungen sollten der Realität entsprechen. Ansonsten, könnten georgische Steuerprüfer die sogenannte General Anti-Avoidance Rule (GAAR) anwenden und die steuerliche Qualifizierung deiner Geschäftsvorgänge ändern.

Laut dem georgischen Steuergesetzbuch Artikel #73.9: hat die Steuerbehörde das Recht:

  1. a) Geschäftsvorgänge ohne wesentliche wirtschaftliche Auswirkungen nicht zu berücksichtigen;
  2. b) die Klassifizierung eines Geschäftsvorfalls aufgrund seiner Form und Substanz zu ändern, wenn die Struktur der Transaktion nicht mit ihrer Substanz übereinstimmt.

Du siehst also, dass die georgischen Steuerbehörden berechtigt sind, die Einstufung der Transaktion zu ändern und unabhängig von einem Vertrag zu qualifizieren. Zum Beispiel, wenn ein Vertrag sagt IT-Service oder Managementdienstleistungen, könnte eine Steuerbehörde ihn als Beratung in IT- oder Beratung in Managementfragen einordnen, was zur Folge hat, dass der Small business-Status rückwirkend aufgehoben wird.

Achte also bitte darauf, dass die Vertragsbedingungen gut formuliert sind und der tatsächlichen Tätigkeit entsprechen. 

Das gleiche Problem kann sich bei der Qualifizierung eines Vertrages als Dienstleistung oder Arbeitsverhältnis ergeben. (Arbeitseinkommen wird in jedem Fall mit 20% besteuert). Wenn du Arbeitnehmer bist und du deinen Vertrag „Dienstleistungsvertrag“ nennst, um in den Genuss der 1% Besteuerung zu kommen, stelle sicher, dass sich auch andere Bedingungen des Vertrages und das tatsächliche Verhalten ändern, andernfalls könnte nur die Änderung des Namens zur Anwendung der GAAR führen.

Mehrere Faktoren unterscheiden einen Arbeitsvertrag von einem Dienstleistungsvertrag. Z.B., wenn ein Dienstleister lange Zeit nur einen einzigen Kunden hat, kann es zu Zweifeln kommen, dass es sich bei dem Vertragsverhältnis um ein Arbeitsverhältnis und nicht um eine Dienstleistung handelt.

Natürlich ist das nicht der einzige ausschlaggebende Faktor bei dieser Analyse, aber sie könnten damit beginnen.

Zu deiner Information: Es gab schon mehrere Fälle, in denen Georgiens Steuerbehörden den „Kleinunternehmer“-Status angefochten haben, indem sie behaupteten, dass eine Person aufgrund der Fakten ein Angestellter und kein Dienstleister sei und der einzige Zweck der Benennung eines Vertrages als „Dienstleistungsvertrag“ sei, von der 1%-Steuer zu profitieren.

Positive Seite: Wenn Ihr Einkommen 500.000 GEL pro Jahr überschreitet, ist dies nicht der Grund für die Annullierung des georgischen „Kleinunternehmens“-Status 

Wenn dein Einkommen 500 000 GEL pro Jahr übersteigt, ist das kein Grund für eine Statusaufhebung eines Kleinunternehmens. Solange die 500 000 GEL Einkommensgrenze nicht in 2aufeinanderfolgenden Jahren überschritten wird.

Außerdem zahlst du ab dem Monat, in dem du den Schwellenwert überschreitest, 3% auf alles über der 500 000 GEL Schwelle. Wenn du 600.000 GEL durch eine Transaktion erhältst und es dein anerkanntes Einkommen ist, zahlst du 3% auf den vollen Betrag von 600.000 GEL. Andererseits zahlst du, wenn du monatlich 60 000 GEL über 10 Monate erhältst und im 9. Monat den Schwellenwert überschreitest, 8 Monate 1% auf 480 000 GEL und 3% auf 120 000 GEL.

Hinweis: Die Steuerperiode für „Kleinunternehmen“ ist ein Monat.

Negative Seite: Der Besitz eines Zertifikats für „Kleinunternehmen“ bedeutet nicht den garantierten Satz von 1%. Es kann weiterhin von den Steuerbehörden angefochten werden (z. B. Widerruf des Status und rückwirkende Anwendung von 20%).

Der Besitz eines Small business-Zertifikats bedeutet nicht den garantierten 1%-Steuersatz. Er kann immer noch von den Steuerbehörden angefochten werden (z.B. durch Entzug des Status und rückwirkende Anwendung der 20% Besteuerung)

Das Verfahren funktioniert wie folgt:

Du besuchst ein Servicecenter der georgischen Steuerbehörde (GRS-Georgian Revenue Service), nimmst deine Warteschlangennummer und wirst von einem netten und höflichen Mitarbeiter bedient (Annahme: in diesem Moment bist du bereits als Steuerzahler registriert). Du kannst das Servicecenter alleine oder mit einem Steuerberater besuchen.

Er fragt nach dem Grund deines Besuchs. Du sagst, dass du ein Kleingewerbe einrichten willst. Die Hauptfrage von ihr ist: Was ist deine Geschäftstätigkeit? Wenn du zum Beispiel sagst, „eine Beratungsdienstleistung“, oder nur „Beschäftigung“, sagen sie dir, dass du dich nicht für den 1% Besteuerungsmodus qualifizierst. Wenn du sagst, dass du z.B. IT- Dienstleistungen anbietest, erhältst du das Kleinunternehmer-Zertifikat.

Der Mitarbeiter im Servicecenter fragt nicht nach Dienstleistungsverträgen und prüft nicht, ob du IT-Dienstleistungen erbringst; sie verlässt sich auf deine Worte und stellt das Zertifikat aus. Wenn aber z.B. nach zwei Jahren eine Steuerprüfung in deinem Betrieb eingeleitet wird und die tatsächliche Führung deines Geschäfts (die Substanz der Geschäftsvorgänge) geprüft wird, könnte es sein, dass dein Status widerrufen wird. Sie werden dir den Status entziehen und rückwirkend Steuerbescheide ausstellen, die eine 20%ige Einkommenssteuer anstelle von 1 % erheben, unabhängig davon, dass du das Zertifikat „Kleinunternehmen“ hast. Außerdem wirst du eine Strafe von bis zu 50% der zusätzlichen Steuer und 0,05% Zinsen auf jeden überfälligen Tag der Hauptsteuer zahlen müssen. 

Bemerkenswert ist, dass die Verjährungsfrist in Georgien 3 Jahre beträgt. In der Realität beträgt dieser Zeitraum 3 Jahre und 11 Monate, wobei der Zeitraum für die Steuererklärung ein Monat ist. Nach dieser Zeit verjährt ein Steuerzeitraum und die Steuerbehörde ist nicht berechtigt, Steuerprüfungen durchzuführen.

Aktuell ist es zum Beispiel Dezember 2020, und die Steuerbehörden können 2016 nicht prüfen, weil es eine abgeschlossene Steuerperiode ist. Allerdings können die Behörden  fast 4 Jahre zurückgehen und deine Steuern neu berechnen, wenn sie entscheiden, deinen Status als Kleinunternehmer zu widerrufen.

Die gleiche Vorgehensweise gilt für „Virtual Zone Persons“

Wie du vielleicht weißt, bietet Georgia neben 1% für Einzelpersonen und vielen anderen Steuervorteilen auch 0% der Körperschaftssteuer für IT-Unternehmen, die IT-Dienstleistungen aus Georgien im Ausland anbieten und ein Zertifikat als „Virtual Zone Person“(VZP) besitzen. Insbesondere bedeutet das Zertifikat der VZP keine garantierte Befreiung von der Körperschaftssteuer, da eine solche Bescheinigung für die Steuerbehörden nicht bindend ist, und eine solche Befreiung nicht für alle IT-Aktivitäten gilt, die von Georgien ins Ausland erbracht werden; es gibt bestimmte Voraussetzungen, für die Qualifikation für eine solche Befreiung. Wenn also die Regierung das VZP-Zertifikat für dein Unternehmen ausgestellt hat, bedeutet das nicht, dass die Regierung alle von dir gemachten Angaben überprüft hat und niemand deine Steuerbefreiung in der Zukunft anfechten wird. Leider missverstehen viele dieses Thema.

Kurz gesagt gibt es viele Unternehmer in Georgien, die rechtmäßig von der 1% Steuer profitieren und die keinerlei Probleme mit den Steuerbehörden haben. Also ermutige ich dich, die Steuervorteile

Georgiens zu genießen, aber bitte, mach es richtig.

Georgia – Niedrigsteuerland für Einzelpersonen mit Kleinunternehmerstatus (1% Steuer fällt an)

In Georgien ist die 1% Besteuerung von natürlichen Personen eine tolle Möglichkeit für viele Unternehmer und Freiberufler, auf legale Weise Steuern zu sparen. Allerdings solltest du dich gut beraten lassen, bevor du den Kleinunternehmer-Status erlangst,  und sicherstellen, dass deine Geschäftstätigkeit der 1% Besteuerung unterliegt und dein Vertrag gut geschrieben ist und mit deiner Geschäftstätigkeit übereinstimmt.

Schließlich habe ich in den 8 Jahren meiner Arbeit als Steuerinspektor verschiedene Fälle gesehen, die beweisen dass es sehr teuer für Geschäftsleute/Unternehmer ist, steuerliche Probleme zu lösen ohne sich mit einem qualifizierten Fachmann zu beraten. Dies geschieht häufig in der Hoffnung, dass die Steuerprüfung niemals in ihrem Unternehmen eingeleitet wird. Das Ergebnis ist, dass sie häufig mit einem hohen Steuerbescheid und Strafen enden. Genieße also die 1% Steuer in Georgien, wie es viele Unternehmer tun, aber mach es vorsichtig und korrekt.

Über den Autor: Gela Barshovi ist ein internationaler und georgischer Steuerberater und geschäftsführender Partner der Buchhaltungs-/Beratungsfirma TPsolution in Tiflis. Über Unternehmensgründung, Steuerberatung und/oder Buchhaltung, kannst du ihn direkt unter gela.barshovi@tpsolution.ge erreichen