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Steuerliche Ansässigkeitsregel für vermögende Privatpersonen in Georgien

Steuerliche Ansässigkeitsregel für vermögende Privatpersonen in Georgien

Steueransässigkeitsregel für vermögende Privatpersonen in Georgien

„High Net Worth Individuals (HNWI) steuerlicher Wohnsitz in Georgien ohne Aufenthalt von 183 Tagen im Land

Wie man in Georgien steuerlich ansässig wird, ohne 183 Tage hier zu verbringen

 Wenn Sie einen Steuerwohnsitz anstreben, ohne 6 Monate in einem Land verbringen zu müssen, ist Georgien möglicherweise eine der besten Optionen.

Im Allgemeinen gilt in Georgien eine 183-Tage-Schwelle für die Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes einer Person. Konkret muss sich eine natürliche Person mindestens 183 Tage in 12 aufeinanderfolgenden Monaten im Land aufhalten, um für ein bestimmtes Steuerjahr in Georgien steuerlich ansässig zu werden.

Neben der Generalklausel gibt es im georgischen Steuergesetzbuch noch eine weitere spezifische Regelung für die steuerliche Ansässigkeit, nämlich die so genannte „High Net Worth Individual (HNWI)“-Regelung, nach der eine natürliche Person, die als HNWI eingestuft wird, steuerlich in Georgien ansässig werden kann, ohne auch nur einen einzigen Tag im Land zu verbringen.

Voraussetzungen für die Einstufung als High Net Worth Individual in Georgien

Voraussetzungen für die Einstufung als „High Net Worth Individual“ in Georgien

Vermögende Privatpersonen in Georgien: Personen, die entweder mehr als 3 000 000 Georgische Lari (GEL) (ca. 910 000 USD) Vermögen besitzen ODER in jedem der letzten drei Kalenderjahre ab dem Jahr der Antragstellung (z. B. 2018, 2019 und 2020, wenn der Antrag für das Steuerjahr 2021 gestellt wird) mehr als 200 000 GEL (ca. 60 000 USD) Jahreseinkommen bezogen haben.

Hinweis: Manchmal verlangen die Steuerbehörden ein Bewertungsgutachten eines zugelassenen Sachverständigen, das den Marktpreis der Vermögenswerte ausweist. Das Bewertungsgutachten kann für Sachanlagen und andere materielle Güter verlangt werden, während für einige Arten von Vermögenswerten in der Regel kein solcher Nachweis erforderlich ist (z. B. kann ein von der Bank unterzeichneter offizieller Kontoauszug als Nachweis für das Guthaben auf dem Bankkonto ausreichen).

 Um eine Steueransässigkeitsbescheinigung zu beantragen, muss eine Person neben der Erfüllung der Kriterien für „vermögende Privatpersonen“ (siehe oben) entweder eine Aufenthaltsgenehmigung oder die georgische Staatsbürgerschaft besitzen (Hinweis: Die Aufenthaltsgenehmigung ist eine Wohn- und Arbeitserlaubnis und unterscheidet sich von der Steueransässigkeitsbescheinigung) oder nachweisen, dass sie in dem Kalenderjahr, in dem der Antrag eingereicht wurde, mindestens 25 000 GEL (ca. 7500 USD) aus einer georgischen Quelle erhalten hat.

Konkret muss eine Person, die eine Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit in Georgien als „vermögende Privatperson“ beantragt, die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Nachweis des Besitzes von Vermögenswerten im Wert von mindestens 3 000 000 georgischen Lari ODER eines Jahreseinkommens von mindestens 200 000 GEL in jedem der letzten drei Jahren UND Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung (oder Staatsbürgerschaft) in Georgien.

Oder

  1. Nachweis des Besitzes von Vermögenswerten im Wert von mindestens 3 000 000 georgischen Lari ODER des Erhalts von mindestens 200 000 GEL Jahreseinkommen in jedem der letzten drei Jahre UND Nachweis des Erhalts von mindestens 25 000 GEL aus georgischer Quelle in dem Kalenderjahr, in dem der Antrag auf steuerliche Ansässigkeit des HNWI gestellt wird.

Bitte beachten:

 Wenn Sie es vorziehen, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, anstatt ein Einkommen von 25 000 GEL nachzuweisen, sollten Sie nach Georgien reisen und alle erforderlichen Verfahren durchlaufen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, die in diesem Artikel nicht behandelt werden.

Das Einkommen in Höhe von 25 000 GEL muss aus georgischer Quelle stammen (Einkommen aus ausländischer Quelle wird nicht berücksichtigt) und entsprechend besteuert werden. In Artikel 104 des georgischen Steuergesetzes sind die Einkommenskategorien festgelegt, die als aus georgischer Quelle stammend gelten.  

Vorteile als Steuerinländer in Georgien

Vorteile als Steuerinländer in Georgien

Bevor Sie eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung für HNWI beantragen, sollten Sie sich vergewissern, dass:

  • Georgien ein geeigneter Ort für Ihren steuerlichen Wohnsitz ist, und
  • Ihr in Georgien erklärtes (besteuertes oder freigestelltes) Einkommen in anderen Ländern nicht besteuert wird.

Im Folgenden werden einige Gründe genannt, warum Georgien ein attraktiver Ort für einen Steuerwohnsitz sein kann:

Georgien wendet das Prinzip der territorialen Besteuerung an – es besteuert natürliche Personen nicht für ihr Einkommen aus ausländischen Quellen

Sie müssen bedenken, dass „Einkünfte aus ausländischen Quellen“ keine Einkünfte sind, die aus dem Ausland nach Georgien transferiert werden. Für Dienstleistungen gilt das Gegenteil von dem, was der Begriff „ausländische Quelle“ besagt. Insbesondere eine Dienstleistung, die von einem in Georgien ansässigen Bürger für einen Ausländer erbracht wird (mit anderen Worten, wenn die Gebühr für die Dienstleistung aus dem Ausland nach Georgien gezahlt wird), wird meist als georgische Quelle betrachtet.

Glücklicherweise gilt diese Definition nicht für alle Einkommensarten. So werden beispielsweise passive Einkünfte (z. B. Zinsen, Dividenden, Kapitalerträge, Renten) von in Georgien ansässigen Privatpersonen aus dem Ausland meist als „ausländische Einkünfte“ betrachtet und sind in Georgien von der Einkommensteuer befreit.

Ich sage „meistens“, da es Details gibt, die von Fall zu Fall zu berücksichtigen und zu analysieren sind, um sicherzustellen, dass Ihr passives Einkommen aus dem Ausland mit Sicherheit unter die Steuerbefreiung fällt.

Georgien sieht eine Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne vor, wenn eine natürliche Person den Vermögenswert vor dem Verkauf mehr als zwei Jahre lang besessen hat.

(Für bestimmte Arten von Wirtschaftsgütern gilt als zusätzliche Voraussetzung für eine solche Befreiung, dass das Wirtschaftsgut in den letzten 2 Jahren vor dem Verkauf nicht für wirtschaftliche Tätigkeiten genutzt wurde. Eine solche zusätzliche Voraussetzung gilt nicht für Aktien und Wohnungen).

Georgien besteuert nicht den Gewinn von Privatpersonen aus dem Verkauf von Kryptowährungen;

Hier müssen Sie mehrere wichtige Faktoren berücksichtigen, bevor Sie in den Genuss der Steuerbefreiung für Einkünfte aus Kryptoanlagen kommen. Zum Beispiel, ob Sie täglich handeln oder nur halten, ob Sie in der Lage sind, einen Nachweis über den Kauf von Kryptowährungen zu erhalten, die Sie anschließend verkauft haben, usw. Für weitere Informationen können Sie mich hier kontaktieren: https://tpsolution.ge/de/kontakt/

Sonstige Leistungen Georgiens an Einzelpersonen

  •  Für einige Kategorien von Geschäftstätigkeiten kann eine Einzelperson den Status eines „Kleinunternehmens“ erlangen und nur 1 % Einkommenssteuer in Georgien zahlen;
  • Georgien ist keine Offshore-Zone, es ist ein kooperatives Land und verfügt über ein umfangreiches Netz von Steuerabkommen, einschließlich des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland (derzeit 56, das 57. mit Hongkong wird bald in Kraft treten);
  • Relativ niedrige Preise und Möglichkeiten für rentable Investitionen, z. B. im Immobiliensektor;
  • Wenn Sie sich für die Gründung einer Gesellschaft in Georgien entscheiden, sind Sie nur dann zur Zahlung der Körperschaftssteuer verpflichtet, wenn Sie Dividenden an die Aktionäre ausschütten;

Weitere Einzelheiten über die georgische Steuerwohnsitzregelung finden Sie in meinem früheren ARTIKEL.

In diesem Artikel finden Sie nähere Informationen über die allgemeinen Regeln für die steuerliche Ansässigkeit in Georgien sowie einige wichtige Faktoren, die Sie berücksichtigen sollten, wenn Sie in Georgien steuerlich ansässig werden wollen.

Als „High Net Worth Individual“ in Georgien ansässig werden

 Das georgische Steuerrecht bietet die Möglichkeit, Steuerinländer zu werden, ohne viel oder überhaupt Zeit im Land zu verbringen. Diese Ausnahmeregelung gilt für vermögende Privatpersonen (der Begriff wird oben im Artikel definiert). Diese Regelung könnte für vermögende Privatpersonen, die umherreisen, sich nicht lange in einem Land aufhalten wollen und gleichzeitig nach einem Niedrigsteuerland suchen, um dort steuerlich ansässig zu werden, von großem Nutzen sein.

Diese Regel ist besonders vorteilhaft für Personen, die passive Einkünfte aus einer ausländischen Quelle beziehen, die in der Regel von der Einkommenssteuer in Georgien befreit sind, sowie für Personen, die Gebühren für Dienstleistungen erhalten, die unter den Status eines „Kleinunternehmens“ fallen, d.h. 1% Einkommenssteuersatz. Bevor Sie das georgische Steuersystem analysieren und eine Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit von HNWI beantragen, sollten Sie sich vergewissern, dass ein in Georgien erklärtes (steuerpflichtiges oder steuerbefreites) Einkommen nicht gleichzeitig in einer anderen Gerichtsbarkeit besteuert werden kann.

Über den Autor: Gela Barshovi ist ein internationaler und georgischer Steuerberater und Gründer der in Tiflis ansässigen Buchhaltungs-/Beratungsfirma TPsolution. Wenn Sie eine Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit von HNWI erhalten möchten, können Sie sich direkt an ihn wenden: gela.barshovi@tpsolution.ge

Dieser Artikel wurde auf der Grundlage des ab Dezember 2021 geltenden georgischen Steuerrechts verfasst.